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Energiepass

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Nach der EU-Richtlinie über die „Gesamteffizienz von Gebäuden" muss  innerhalb der EU für jedes Gebäude bei Verkauf oder Vermietung ein Energiepass vorgelegt werden. Der Energiepass gibt Aufschluss über die energetische Qualität des Gebäudes.

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Skala zur energetischen Gebäudebewertung

Inhalt des Energiepasses: 

Bestimmung des Energiekennwertes eines Gebäudes

Das Kernstück des Energiepasses ist der Energiekennwert. Er wird auf Basis des errechneten Energiebedarfs des Gebäudes ermittelt. Dieser Wert berücksichtigt die im Gebäude selbst benötigte Energie für Heizung und Warmwasserbereitung sowie die Energie, die für die Aufbereitung und den Transport des Energieträgers zum Gebäude aufgewendet worden ist.

Bewertung des Gebäudes

Mit Hilfe einer farbigen Skala kann das Gebäude energetisch eingeordnet und bewertet werden. Die Skala informiert auf einen Blick über die Qualität des Gebäudes. Die Besten sind im grünen Bereich, die Schlechteren im roten Bereich zu finden.

Betrachtung von Energieverlusten über Gebäudehülle und Anlagentechnik

Der Energiepass informiert über die Qualität der Gebäudehülle, der Wände und Decken, der Fenster und des Daches. Es wird betrachtet, ob Heizung und Warmwasserbereitung die Energie des Brennstoffes umweltfreundlich und effizient nutzen oder ob Wärme ungenutzt aus dem Schornstein geblasen wird.

Bewertung der CO2-Emissionen

Es wird berücksichtigt, wie der eingesetzte Energieträger, z. B. Erdgas, Heizöl oder Strom, gewonnen und umgewandelt wurde, bevor er ins Haus gelangt. So werden die Verluste berücksichtigt, die bei Gewinnung, Umwandlung und Transport des eingesetzten Energieträgers entstehen. Somit werden mit dem Energiepass auch Umweltfaktoren erfasst.

Erarbeitung von Modernisierungstipps

Der Energiepass gibt Modernisierungstipps, wie der Energiebedarf des Gebäudes und damit die Energiekosten gesenkt werden können.

Nutzen für Eigentümer und Vermieter

  • Pflicht für Neuvermietung oder Verkauf ab 2008

    Ab dem 01.07.2008 wird die Vorlage eines Energiepasses für Eigentümer bei Verkauf oder Neuvermietung eines Gebäudes verpflichtend.

  • Qualitätsdarstellung

    Der Energiepass bietet hervorragende Möglichkeiten die energetische Qualität des Gebäudes am Markt darzustellen.

  • Investitionssicherheit

    Kosten für Investitionen und Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Gebäudehülle, Heizungsanlage) werden für den Eigentümer besser abschätzbar

  • Attraktivitätssteigerung

    Die Attraktivität des Gebäudes kann durch die Transparenz der Kosten steigen
  • Energieverbrauch

    Der Energieverbrauch und dadurch auch die Energiekosten lassen sich optimieren 

Nutzen für Mieter und Käufer

  • Recht bei Neuerwerb oder Neumietung ab 2008

    Ab dem 01.07.2008 besteht nach der Erneuerbaren-Energie-Verordnung für Mieter oder Käufer eines Gebäudes ein Recht auf die Einsicht in den Energiepass. Für bestehende Verträge entsteht kein Anspruch zur Erstellung eines Energiepasses.

  • Information

    Der Energiepass bringt eine Möglichkeit zur objektiven Information über Energieverbrauch und -kosten des Gebäudes.

  • Kein Rechtsanspruch

    Aus dem Energiepass entsteht kein Rechtsanspruch für die Mieter eines Gebäudes

Kosten des Energiepasses

Die Kosten für die Erstellung eines Energiepasses können in Abhängigkeit von Größe und Art des Gebäudes sehr variieren. 

Ansprechpartner

Dr.-Ing. Thomas Böning Dr.-Ing. Thomas Böning work Beckumer Strasse 36 59229 Ahlen
Telefon: work0 23 82 / 964 - 511



Dipl.-Ing. Markus Gieske Dipl.-Ing. Markus Gieske work Beckumer Strasse 36 59229 Ahlen
Telefon: work0 23 82 / 964 - 505



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